Das Bamf hat 2020 nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 190 608 Identitätsdokumente von Asylsuchenden auf ihre Echtheit hin geprüft. Auf die Frage, wie viele Antragsteller mit gefälschten Dokumenten im vergangenen Jahr Asyl beantragt haben, teilte die Regierung mit, 4488 Dokumente seien von der Prüfstelle des Bamf beanstandet worden. Das entspricht einem Anteil von 2,36 Prozent. Allerdings wies das Innenministerium darauf hin, dass zum Teil mehrere Dokumente eines Antragstellers geprüft werden. Rückschlüsse auf die genaue Zahl derjenigen, die falsche Papiere vorlegen, kann man aus dieser Prozentzahl daher nicht ziehen.
Im vergangenen Jahr hatten 102.581 Ausländer erstmals ein Asylantrag in Deutschland gestellt. Darunter waren 26.520 Anträge auf Schutz, die in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr betrafen. Die Zahl der Anträge lag deutlich niedriger als im Vorjahr - auch bedingt durch die Corona-Pandemie. 2019 waren beim Bamf 142.509 Asylerstanträge eingegangen.
Unklare Identitäten erschwerten eine angemessene Entscheidung im Asylverfahren erheblich, und zwar unabhängig davon, weshalb jemand keine Papiere vorweisen könne, sagte Teuteberg. Um hier voranzukommen, wäre ein besserer europäischer Datenabgleich vonnöten - auch aus Sicherheitsgründen.
Auch 13 der 72 syrischen Islamisten, deren Fälle 2020 in der sogenannten AG Status des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums von Bund und Ländern besprochen wurden, haben keine Ausweisdokumente. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums besteht bei ihnen aber dennoch kein Zweifel an der jeweiligen Identität. In der Arbeitsgruppe für "statusrechtliche Begleitmaßnahmen" geht es darum, eine Aufenthaltsbeendigung von Ausländern mit "islamistisch-terroristischem Hintergrund" voranzutreiben.
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