KARLSRUHE - Zufriedenheit beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), lange Gesichter bei zahlreichen Fußballvereinen in der Republik. Der Dachverband darf seine Mitgliedsvereine auch weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Durch die Praxis würden „keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt“.