Karlsruhe/Jena - Die rechtsextremistische Kampfsportgruppe "Knockout 51" ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung. Das oberste deutsche Strafgericht hob am Donnerstag ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena in einzelnen Punkten auf, bestätigte aber grundsätzlich dessen Einschätzung, dass es sich bei der Gruppe nicht um eine Terrorvereinigung handelt. (Az. 3 StR 33/25)