E. ist derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde mit dem Dresdener Urteil nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. In der Regel klicken dann nicht sofort die Handschellen, sondern es folgt eine Ladung zum Haftantritt.
Weitere mutmaßliche Komplizen in Untersuchungshaft
Die Gruppe um E. hat zuletzt häufiger Schlagzeilen gemacht. Im November ließ die Bundesanwaltschaft einen lange untergetauchten mutmaßlichen Komplizen festnehmen: Johann G. Auch er soll laut der Behörde innerhalb der Gruppe eine herausgehobene Stellung eingenommen und unter anderem im Februar 2023 mit anderen in der ungarischen Hauptstadt Budapest Menschen angegriffen haben, die aus ihrer Sicht zum rechten Spektrum zählten.
Im Zusammenhang mit dem Überfall stellten sich sieben untergetauchte Personen im Januar den Behörden. Ihre Verteidiger wollen eine Auslieferung nach Ungarn verhindern und fordern Strafverfahren in Deutschland. Denn: Ihren Mandanten drohe in Ungarn eine Verurteilung zu einer "überlangen Haftstrafe" von bis zu 24 Jahren, das dortige Verfahren genüge rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht, die Haftbedingungen seien menschenunwürdig.
Aufsehen erregte im Sommer ein weiterer Fall in dem Komplex. Eine Person, die sich als non-binär identifiziert und als "Maja" bekannt ist, wurde Ende 2023 in Berlin verhaftet und im Juni nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht untersagte dies zwar im Eilverfahren - doch da war "Maja" schon kurz zuvor den ungarischen Behörden übergeben worden. Heute erklärte das Gericht auch in der Hauptsache: Die Auslieferung war unzulässig.