Karlsruhe - In Zeiten von Corona klingt das Problem zwar fast abwegig: Aber wer Party machen will und am Türsteher scheitert, ärgert sich. Vor allem, wenn der Grund nach Diskriminierung klingt. Ein damals 44 Jahre alter Mann wurde in München abgewiesen, weil er zu alt aussah. Das war okay, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (Az.: VII ZR 78/20). Zugleich stellten die Richter klar: So pauschal gilt das nicht für alle Veranstaltungen und schon gar nicht für mögliche Diskriminierungsgründe wie Rasse und ethnische Herkunft.