Die Karlsruher Richter haben die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet zurückgewiesen, teilte der Augsburger Gerichtssprecher Claus Pätzel am Donnerstag mit. Der 59-Jährige, der bereits 1975 einen Polizisten erschossen hatte, wird voraussichtlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Denn die Strafkammer hatte vor einem Jahr auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet, so dass der Mann die höchstmögliche Strafe erhielt.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil nach Augsburger Polizistenmord
Redaktion 12.02.2015 - 14:13 Uhr