Bundesgerichtshof bestätigt Urteil nach Augsburger Polizistenmord

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 59-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Ermordung des Augsburger Polizisten Mathias Vieth bestätigt.

Die Karlsruher Richter haben die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet zurückgewiesen, teilte der Augsburger Gerichtssprecher Claus Pätzel am Donnerstag mit. Der 59-Jährige, der bereits 1975 einen Polizisten erschossen hatte, wird voraussichtlich den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Denn die Strafkammer hatte vor einem Jahr auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet, so dass der Mann die höchstmögliche Strafe erhielt.

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Der ältere Bruder des Mannes steht derzeit wegen des Polizistenmordes in Augsburg vor Gericht. Die Brüder sollen den 41 Jahre alten Beamten gemeinsam nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd förmlich hingerichtet haben. Vieth und seine Streifenkollegin sollen die Brüder bei einem geplanten Raubüberfall überrascht haben.

dpa