Der BN kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem auch die hohen Ausgleichszahlungen an betroffene Landwirte. Hoch: „Manche kassieren hier seit Jahren jede Menge Zuschüsse und scheren sich trotzdem nicht um die Schutzzonenverordnung.“ Hier nimmt er auch die Stadt Pottenstein in die Pflicht, die die Umsetzung der Verordnung nicht ausreichend forciert habe. Viele Bürger seien verärgert, weil sie seit vielen Jahren für Wasser zahlen müssten, das immer wieder verunreinigt sei. „Seit mindestens vier Jahren müssen wir unser kostbarstes Gut immer wieder chloren, damit es genießbar ist. Die Leute wollen langsam ihr Geld zurück“, weiß der BN-Ortsvorsitzende vom Unmut einiger Bürger. „Letztlich muss aber trotzdem mehr kommen von der Stadt. Da wurde zu lange gezaudert und gezögert.“ Eine Lösung könnte sei, die betreffenden landwirtschaftlichen Flächen im Schutzgebiet zu pachten oder zu kaufen. Dann könnten dort auch Umwelt schonende Pflanzen wie Becherpflanze, Luzerne, Veitshöchheimer Hanfmix oder Blühwiesen angebaut werden. „Auf keinen Fall darf oberhalb der Doline kein Mais mehr angebaut werden, wie schon geschehen.“ Finanziert werden könnte dies laut BN-Ortsgruppe durch die Überschüsse aus der Wasserversorgung, die laut Jahresrechnung circa 25 000 Euro per anno betragen würden.
Stadt sucht Lösungen mit Landwirten
Bürgermeister Stefan Frühbeißer betont, dass man – falls erforderlich – Lösungen mit den betroffenen Landwirten suchen werde. „In der Regel haben die aber schon Flächen außerhalb des Schutzgebietes. Ein Flächenankauf der Stadt hänge immer auch von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer ab. „Wir haben aber bereits Flächen im betreffenden Schutzgebiet gekauft.“ Der Anbau zum Beispiel der Becherpflanze sei durchaus sinnvoll, wenn man Nitrat reduzieren müsse. „Der Nitratgehalt ist aber nicht das Problem in unserem Schutzgebiet, sondern die Gefahr von Einträgen in eine oberflächennahe Quelle“, schreibt Frühbeißer. Die einschlägigen Kulturlandschaftsprogramme, die Initiativen zum Grundwasserschutz und nicht zuletzt die freiwilligen Vereinbarungen mit den Landwirten gäben dem Grundwasserschutz ohnehin höchste Priorität. Zudem gebe es durch die Fachstellen und die Stadt weitere Initiativen, um die sensiblen Bereiche weiter aus der Bewirtschaftung herauszunehmen.
Im Gegensatz zu 2018, als man Strafanzeige wegen einer verbotenen Gülleausbringung gestellt hatte, werde man die Umweltverschmutzung diesmal nicht anzeigen, betont Hoch. Zum einen könne man nicht beweisen, wer für die Verunreinigung verantwortlich ist („Auch wenn es die Spatzen von den Dächern pfeifen“), zum anderen wolle man gemeinsam eine Lösung finden. „Aber eines muss klar sein: Die Stadt Pottenstein muss endlich Verantwortung übernehmen für seine Bürger.“
Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde nach Vorschlag der Wasserwirtschaftsämter per Verordnung festgesetzt.
Wasserschutzgebiete garantieren nicht nur naturreines Wasser. Sie schützen auch die Umwelt und dienen letztlich dem Verbraucherschutz. Aufbauend auf dem allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz werden zum besonderen Schutz des Trinkwassers die empfindlichen und fassungsnahen Bereiche des Einzugsgebiets einer Wassergewinnung als Wasserschutzgebiet festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren und Risiken für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen, Nutzungen und Handlungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage ist dazu die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.
Wasserschutzgebiete bestehen in der Regel aus drei Schutzzonen:
Zone I (Fassungsbereich),
Zone II (engere Schutzzone),
Zone III (weitere Schutzzone, fallweise untergliedert in Zone IIIA und Zone IIIB).
Der Anteil der bislang bayernweit circa 3100 ausgewiesenen Schutzgebiete beträgt nur rund 4,9 Prozent der Landesfläche. uf