Bürgermeister kritisieren Ausbausatzung

Von Dieter Jenß
Die Bürgermeister von Mistelgau und Glashütten, Karl Lappe und Werner Kaniewski, üben heftige Kritik an der Straßenausbaubeitragssatzung und der Haltung des Bayerischen Gemeindetages. Foto: red

Karl Lappe und Werner Kaniewski, die Bürgermeister der Gemeinden Mistelgau und Glashütten, machen gemeinsam Front gegen die seit 40 Jahren geltende Regelung der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS). In nahezu gleichlautenden Schreiben an den Bayerischen Gemeindetag üben sie Kritik an der Verbandsposition.

 
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Lappe zeigt sich in seinem Schreiben „verwundert und enttäuscht“ über das Verhalten des Gemeindetages. Wenn von 2026 kreisangehörigen Gemeinden 1492 eine SABS hätten, könne man nicht einfach davon ausgehen, dass diese Mitglieder die Satzung auch wollen, so Lappe. Vielen sei diese durch die Rechtsaufsichtsbehörden aufgezwungen worden. „Unserer Meinung nach sollte der Gemeindetag seine Position hin zu mehr eigener Entscheidungsfreiheit der Gemeinden verändern. Schließlich müssen Bürgermeister und Gemeinderäte bei der Bevölkerung den Kopf hinhalten und für ihre Entscheidungen gerade stehen, während überörtliche Entscheider in den Parlamenten bis hin zu den jeweiligen Rechtsaufsichten vom Bürger weit weg sind“, schrieb Lappe. Es möge zwar juristisch ausgefeilt sein, dass der Bürger die SABS über sich ergehen lassen müsse, jedoch verstehe kein Mensch, dass neben Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und Grundsteuer auch noch Straßenausbaubeitragsgebühren zu entrichten seien. Lappe: „Deshalb plädieren wir für freie Entscheidungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien mit deutlich weniger überregionalen, bürokratischen und bevormundenden Vorgaben.“ Es stelle sich die Frage, „ob der Gemeindetag eine eigenständige Selbstverwaltung ist oder Vollzugsvollstrecker des Staatsapparates“.

Kaniewski betonte, dass die Regelungen zum Straßenausbaubeitrag Teil der kommunalen Finanzhoheit sei, die in Artikel 28 des Grundgesetzes festgeschrieben sei und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in der Kompetenz der Kommunen verbleiben müsse. Der Gesetzgeber sei dringend aufgefordert, eine eingehende Prüfung vorzunehmen und eine sozialverträgliche und bürgerfreundliche Entscheidung zu treffen und damit letztlich auch die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Kaniewski: „Wir fordern viel mehr Mittel aus dem KFZ-Steueraufkommen oder dem allgemeinen Steuerverbund zur Erledigung unserer Aufgaben in eigener Verantwortung.“

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