Obwohl der LBV laut Geschäftsführer Helmut Beran in mehreren Stellungnahmen auf die Defizite im Planungsverfahren hingewiesen hat, hätte das Landratsamt Wunsiedel eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die Mängel beseitigt zu haben. So sei beispielsweise nicht geprüft worden, ob die Eingriffe in die Natur die Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedener Eulenarten am Kornberg gefährden. Weiterhin, so der LBV-Geschäftsführer, erhalte die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler. In der Baugenehmigung fehle auch eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ein weiterer schwerwiegender Verfahrensfehler sei es, dass die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der Landschaftsschutzgebiete-Verordnung enthält.