Bürgerinitiative „Ruhe für den Kornberg“ 2000 Euro Spende für Kornberg-Klage

Die Unterstützung stammt von der Bürgerinitiative „Ruhe für den Kornberg“. Sie will damit dem Landesbund für Vogelschutz unter die Arme greifen.

 
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Das Bild zeigt bei der Übergabe der 2000-Euro-Spende in Spielberg vorne links Udo Benker-Wienands von der der BI und rechts LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Dahinter (von links): LBV-Bezirksgeschäftsführer Oliver Thaßler, Manfred Lang von der BI, Swanti Bräsecke-Bartsch von der LBV-Kreisgruppe Hof, Horst Clericus, Willi Kießling, Hans Popp und Karl-Heinz Turhober von der BI „Ruhe für den Kornberg“. Foto: /Gisela König

Selb - Die Bürgerinitiative (BI) „Ruhe für den Kornberg“ spendet dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) 2000 Euro als Beteiligung für die Klage gegen die Baugenehmigung für den Mountainbike Park am Großen Kornberg. „Wir haben uns zu der Spende entschlossen, weil eine Bürgerinitiative im Verfahren kein Klagerecht hat,“ so BI-Sprecher Hans Popp.

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„Nahezu 50 000 Quadratmeter sollen überbaut werden. Das gesamte Projektgebiet umfasst etwa 300 000 Quadratmeter. Solche Landschaftsverluste können wir uns unter dem Druck des Artensterbens nicht mehr leisten“, betonte Udo Benker-Wienands. Die Bürgerinitiative fordert eine umfassende Kartierung der Flora und Fauna des Kornberggipfels über eine ganze Vegetationsperiode hinweg.

Auch die Finanzierung des Projekts ist nach Ansicht der Initiative nicht seriös. „Schon jetzt, ehe es eigentlich richtig losgegangen ist, beträgt die Kostensteigerung über 50 Prozent. Den ursprünglich knapp vier Millionen stehen nun Kosten von 6,2 Millionen gegenüber“, beklagt die BI.

Obwohl der LBV laut Geschäftsführer Helmut Beran in mehreren Stellungnahmen auf die Defizite im Planungsverfahren hingewiesen hat, hätte das Landratsamt Wunsiedel eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die Mängel beseitigt zu haben. So sei beispielsweise nicht geprüft worden, ob die Eingriffe in die Natur die Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedener Eulenarten am Kornberg gefährden. Weiterhin, so der LBV-Geschäftsführer, erhalte die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler. In der Baugenehmigung fehle auch eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ein weiterer schwerwiegender Verfahrensfehler sei es, dass die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der Landschaftsschutzgebiete-Verordnung enthält.

Begrüßt wird von der BI der Antrag des LBV auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung. Dazu Beran: „Wir wollen nicht als Verhinderer hingestellt werden. Der Grund für mögliche Verzögerungen liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden. Von diesen darf man erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren berücksichtigen und rechtssichere Bescheide erlassen. Da dies beim Trailpark Kornberg nicht der Fall ist, haben wir die Pflicht, dies – auch in Form einer Klage - einzufordern.“ red