Bürgerinitiative fordert Ortsdurchfahrt wird nicht auf Tempo 30 beschränkt

Von Dieter Jenß
Eine markante Gefahrenstelle ist die Engstelle zwischen den Anwesen Schmidt und Wagner. Foto: Dieter Jenß Foto: red

MISTELGAU. Die Ortsdurchfahrt im Gemeindeteil Plösen wird nicht auf Tempo 30 beschränkt. Darauf hat sich der Gemeinderat verständigt. Er stellte sich damit gegen einen großen Teil der dortigen Bevölkerung, die sich für eine solche Regelung auf einer Strecke von 900 Metern starkgemacht hatte.

 
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Die Enttäuschung war groß bei den in der Gemeinderatssitzung anwesenden Mitgliedern der Interessengemeinschaft Tempo 30 in Plösen bis zum Bürgerhaus Gollenbach. Mitinitiatorin Tanja Kutschera brachte das auch gleich nach Schließung der Sitzung zum Ausdruck. Vor allem die fehlende Unterstützung der Räte aus den eigenen Ortsteilen, aber auch insgesamt, kritisierte sie. „Wenn ein gesamtes Dorf dafür unterschreibt, sollte dies den Gemeinderat aufhorchen lassen“, sagte sie.
Bürgermeister Karl Lappe wiederum zeigte sich zum teilweisen Unmut seiner Räte großzügig bei der Auslegung der von den Vertretern der Initiative an den Tag gelegten Mitsprache bei der Diskussion. Normalerweise sind Redebeiträge von Bürgern nur mit Genehmigung des Gremiums möglich.

"Die Ortstafeln passen hinten und vorne nicht"

Kurios endete die Beratung, da es keine offizielle Abstimmung gab. Vielmehr verständigte sich das Gremium auf Vorschlag von Lappe als Kompromiss und ersten Schritt darauf, mit Änderungen der Beschilderung an den Ortsein- und Ausgängen von Plösen und Gollenbach den Bürgern entgegenzukommen. Hintergrund sind Aussagen der Fachleute von Polizei, Landratsamt und Omnibusverkehr Franken (OFV), die bei der vorangegangenen Verkehrsschau zur Überraschung der Gemeindevertreter feststellten, „dass die Ortstafeln hinten und vorne nicht passen“. Dabei spielt eine große Rolle, dass die Häuser ab dem ehemaligen Schulhaus, das die Grenze zwischen Plösen und Gollenbach bildet, bis zum Bürgerhaus dem Ortsteil Gollenbach zugeordnet sind, dessen eigentlicher Ort rund einen halben Kilometer weiter weg liegt. Deshalb bedarf es laut Lappe im Gegensatz zur jetzigen Lösung einer Ausschilderung in Höhe des Bürgerhauses mit „Ende Gollenbach“ sowie an der Maschinenhalle 500 Metern weiter vor Gollenbach eines Hinweises auf den Beginn des Ortes.

Tempo 30 würde zur Entschärfung beitragen

Die Interessengemeinschaft hatte ihren Antrag auf Tempo 30 damit begründet, dass die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der Ortsdurchfahrt von Plösen nach Gollenbach nicht gewährleistet sei. Genannt wurden die drei markanten Bereiche der Bushaltestelle beim ehemaligen Raiffeisenhaus, die Engstelle zwischen den Häusern der Familien Schmidt und Wagner sowie in Höhe der ehemaligen Schule. Dort fahre der Durchgangsverkehr oft unangemessen schnell. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde wesentlich zu einer Entschärfung der Situation beitragen, so die Antragsteller. Bekräftigt wurde die Forderung mit dem Hinweis auf eine Unterschriftenliste, auf der 162 von 186 stimmberechtigten Bürgern in Plösen sowie in Gollenbach im Bereich vom Schulhaus bis zum Bürgerhaus unterschrieben haben. Dabei seien gar nicht alle Betroffenen befragt worden. Während Mit-Initiatorin Silvia Schlenk auf Tempo-30-Regelungen etwa in Heinersreuth hinwies, verwies Bürgermeister Lappe darauf, dass die Fachleute keine solche Begrenzung empfohlen hätten. Die Entscheidung treffe letztlich der Gemeinderat. Lappe sagte, dass bei einer 30er-Zone laut Straßenverkehrsordnung bei allen Nebenstraßen „Rechts vor Links“ gelten würde.

Nur bei besonderen örtlichen Gefahren

Das provoziere Verkehrsunfälle, die es bisher in Plösen nicht gab. Zweiter Bürgermeister Heinrich Richter (CSU), zugleich Verkehrsbeauftragter des Gemeinderates, fand es zwar lobenswert, dass sich Bürger für mehr Verkehrssicherheit einsetzen. Die Vorschriften besagten aber klar, dass solche Maßnahmen nur wegen besonderer Umstände oder bei besonderen örtlichen Gefahren infrage kommen. Hans Sturm (SPD) sprach sich dagegen für Tempo 30 aus. Dies gehöre heute zum Qualitätsstandard von Siedlungen.
Beschlossen wurde schließlich einstimmig, ab dem noch aufzustellenden Ortsschild in Höhe des Bürgerhauses bis zum Hauptort Gollenbach Tempo 60 einzuführen. Dort galt bisher wegen der unklaren Regelung Tempo 50.

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