Auf dem Gelände sind noch zwei weitere Grundstücke, für die der Flächennutzungsplan geändert werden soll. Der Besitzer hat aber bislang keinen Bauwunsch geäußert. Andrea Schleicher vom Planungsbüro anuva erläuterte den Marktgemeinderäten zu Beginn noch einmal ausführlich, warum eine Änderung des Flächennutzungsplanes, die über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausgeht, nicht sinnvoll wäre. „Das Verfahren würde sich sonst verlängern und teurer werden“, so Schleicher, da mit kritischen Einwänden der Grundstückseigentümer zu rechnen sei. Außerdem müsste der Flächenbedarf bei Neuausweisungen von Baugebieten sehr gut begründet sein, um grünes Licht von der Regierung zu bekommen. Schon bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vor zwei Jahren mussten Zahlen für vorhandene Bauflächen gemeldet werden. „Eine Erweiterung von Bauflächen in Gößweinstein unter dem Gesichtspunkt, dass diese auf längere Sicht vielleicht nicht zur Verfügung stehen, kann städtebaulich nicht begründet werden“, so Schleicher. Sie schlage deshalb vor, den Flächennutzungsplan entsprechend dem Bebauungsplan zu ändern.