Büchenstock: Flächennutzungsplan wird um drei Grundstücke geändert – Kommune und Bauinteressent teilen sich Kosten Gemeinderat will große Änderung

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Der Marktgemeinderat Gößweinstein will mehr. Erneut diskutierte er ausführlich über eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Büchenstock besteht für ein Grundstück ein konkreter Bauwunsch. Die Verwaltung schlug vor, die bisherige landwirtschaftliche Fläche in eine Wohnbaufläche zu ändern. Der Vorschlag wurde letztendlich mit 9:7 abgelehnt.

Der Flächennutzungsplan für Gößweinstein wurde im Büchenstock um drei Grundstücke geändert. Foto: Ralf Münch Foto: red

Auf dem Gelände sind noch zwei weitere Grundstücke, für die der Flächennutzungsplan geändert werden soll. Der Besitzer hat aber bislang keinen Bauwunsch geäußert. Andrea Schleicher vom Planungsbüro anuva erläuterte den Marktgemeinderäten zu Beginn noch einmal ausführlich, warum eine Änderung des Flächennutzungsplanes, die über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinausgeht, nicht sinnvoll wäre. „Das Verfahren würde sich sonst verlängern und teurer werden“, so Schleicher, da mit kritischen Einwänden der Grundstückseigentümer zu rechnen sei. Außerdem müsste der Flächenbedarf bei Neuausweisungen von Baugebieten sehr gut begründet sein, um grünes Licht von der Regierung zu bekommen. Schon bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vor zwei Jahren mussten Zahlen für vorhandene Bauflächen gemeldet werden. „Eine Erweiterung von Bauflächen in Gößweinstein unter dem Gesichtspunkt, dass diese auf längere Sicht vielleicht nicht zur Verfügung stehen, kann städtebaulich nicht begründet werden“, so Schleicher. Sie schlage deshalb vor, den Flächennutzungsplan entsprechend dem Bebauungsplan zu ändern.

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Transparenz ist gegeben

„Das Verfahren wird durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht verzögert“, sagte Georg Lang (CSU/JuF). Er befürchtet, dass es künftig keine Baugebiete mehr gibt, wenn an jedes Verfahren so rangegangen werde. Bei einer Änderung würde es fundierte Stellungnahmen geben, jeder müsse sich Gedanken machen, Transparenz sei gegeben. „Bürgermeister und Verwaltung können so nicht einfach in der Amtsstube etwas beschließen“, so Lang. Das Verfahren müsse öffentlich nachvollziehbar sein.

„Wir sind ein Gremium, in dem so etwas besprochen wird“, widersprach Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW/BMG/BG) diesem Vorwurf. Er betonte noch einmal, dass der Besitzer zwei weiterer Grundstücke eben kein Baurecht darauf wolle.

Naturschutzschutz bedroht

Als zu großen Aufwand empfindet Bernhard Vogel (SPD) eine letztlich kleine Änderung des Flächennutzungsplanes. Außerdem sieht er den Naturschutzaspekt bedroht. „Baumaßnahmen würden sich in dem Gelände mit Hängen und Wald massiv auswirken“, so Vogel. Dem widersprach Schleicher grundsätzlich, da kein amtliches Biotop vorliege. Naturschutzmaßnahmen könnten zwar erforderlich sein, eine Bebauung aber trotzdem möglich. Eine größere Planung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit halte sie aber nicht für sinnvoll und befürchtet, dass diese auch nicht genehmigt werde.

Man solle die Natur so belassen und dem Grundstücksbesitzer, der sich gegen eine Bebauung ausspreche nichts aufzwingen, ist die Ansicht von Daniela Drummer (FW/BMG/BG). Jürgen Kränzlein (SPD) berief sich auf einen Beschluss vom Juni. Hier habe man entschieden, das Gelände zu bebauen, um junge Familien zu halten. Georg Bauernschmitt regte einen Kompromiss an. Man könne in einem geänderten Flächennutzungsplan ein Baugrundstück mit einplanen und eines beispielsweise für einen öffentlichen Weg freihalten. „Dann wäre der Umgriff nicht so groß“, sagte er.

Immer wieder eine Ausnahme

„Wir sollten die Tür nicht ganz zu machen“, sagte Matthias Wendler (CSU/JuF). Wenn wieder ein Interessent käme und eine Änderung des Planes wolle, müsste immer wieder eine Ausnahme gemacht werden. Er sehe nicht, dass bei einem größeren Verfahren mit zweierlei Maß gemessen werde.

Bei der abschließenden Abstimmung wurde der Vorschlag der Verwaltung, den Flächennutzungsplan nur um ein Grundstück zu ändern, abgelehnt. Mit 12:4 Stimmen sprach sich das Gremium dann dafür aus, den Flächennutzungsplan um die drei Flächen zu ändern. Die anfallenden Kosten übernehmen anteilig der Bauinteressent und die Kommune. Für eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes, in dem allerdings nur ein Grundstück berücksichtigt wird, sprach sich das Gremium mit 13:3 Stimmen aus.