Der Frühling ist da, aber mit ihm auch eine unerwünschte Plage: Der Buchsbaumzünsler hat zahlreiche Hecken und Bäumchen im Kulmbacher Land massiv befallen. Betroffene Pflanzenteile dürfen keinesfalls im heimischen Garten oder in der Kompostieranlage entsorgt werden, heißt es vom Landratsamt Kulmbach. Stattdessen müsse das Schnittgut, sorgfältig verpackt, im Restmüll entsorgt werden. Sollte in der Mülltonne der Platz nicht ausreichen, könne in den Rathäusern ein zusätzlicher Restmüllsack erworben werden.