Buchsbaumzünsler Das dürfen Gärtner keinesfalls tun

Der Schädling treibt Gartenbesitzer im Kulmbacher Land zur Verzweiflung. Viele helfen sich mit einer Radikalkur und schneiden betroffene Äste großflächig ab – doch wohin damit? Einen Fehler darf man keinesfalls tun, mahnt das Landratsamt.

 
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Der Buchsbaumzünsler breitet sich rasant aus und ist derzeit eine echte Plage, nicht nur für Gartenbesitzer. Foto: dpa//Andrea Warnecke

Der Frühling ist da, aber mit ihm auch eine unerwünschte Plage: Der Buchsbaumzünsler hat zahlreiche Hecken und Bäumchen im Kulmbacher Land massiv befallen. Betroffene Pflanzenteile dürfen keinesfalls im heimischen Garten oder in der Kompostieranlage entsorgt werden, heißt es vom Landratsamt Kulmbach. Stattdessen müsse das Schnittgut, sorgfältig verpackt, im Restmüll entsorgt werden. Sollte in der Mülltonne der Platz nicht ausreichen, könne in den Rathäusern ein zusätzlicher Restmüllsack erworben werden.

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Alternativ bestehe die Möglichkeit, das Schnittgut in die Müllumladestation in Kulmbach zu bringen. Hierbei müsse darauf geachtet werden, dass keine Äste durch den Müllsack stechen oder aus diesem herausrutschen können. Idealerweise sollte das Schnittgut in sogenannten „Big Bags“ oder doppelt verpackt in starken Plastiksäcken, die verklebt werden, angeliefert werden. Vor dem Ausladen muss im Büro Bescheid gegeben werden, dass es sich um diese Art des Abfalls handelt.

Die Müllumladestation ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11.45 Uhr und von 12.30 Uhr bis 15.45 Uhr geöffnet. Die Anlieferung ist kostenpflichtig (bis 100 kg pauschal 15 Euro, darüber hinaus 23,80 Euro pro 100 kg). Für weitere Informationen steht die Abfallberatung des Landkreises Kulmbach unter den Telefonnummern 09221/707 - 199 oder - 151 zur Verfügung.