Das teilte die Behörde am Dienstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Bundesanwaltschaft habe von der Strafverfolgung abgesehen, teilte ein Sprecher der Behörde mit. „Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben“.