"Stimmt nicht", sagt Kreisgeschäftsführer Klaus Otto, der den Gesprächsverlauf dokumentierte. Er ist noch in der Weiterbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter. Die Infusion dürfte er selbst dann nicht legen, wenn sie nötig gewesen wäre. Zum Verhängnis könnte dem 29-Jährigen jetzt seine eigene Gründlichkeit werden. Denn er dokumentierte seine Maßnahmen gewissenhaft.
"Vielleicht ein geringfügiger Verstoß"
Verbandschef Marco König will gar nicht ausschließen, dass hier "vielleicht ein geringfügiger Verstoß" vorliege. Das müsse man erst intensiver prüfen, was aber nur in Verbindung mit der Krankenakte gehe. Auch sei die Kündigung formal falsch und nicht tragbar. Er glaubt, dass die Wiedereinstellung damit nur eine Formsache sei und nicht einmal verhandelt werden müsste.
Für den Rettungsassistenten geht es um alles, er will Notfallsanitäter werden. Schule und Klinik hätten bereits geäußert, die Ausbildung fortzuführen. Er braucht einen Praxisplatz auf einer Rettungswache. Sein Wunsch war Bamberg.