Erneute Schlappe für die Brauerei Härle aus Leutkirch: Das Unternehmen darf für sein Bier weiterhin nicht mit dem Begriff „bekömmlich“ Werbung machen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte. Das Wort gehöre zu den gesundheitsbezogenen Angaben, sagte der Richter Gerhard Ruf am Donnerstag. Diese seien aber nach einer Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung - für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten.
Brauerei darf „bekömmlich“ nicht verwenden
Redaktion 03.11.2016 - 14:47 Uhr