Brandstifter muss ins Gefängnis

Von Thorsten Gütling

Es bleibt dabei: Der 36-Jährige, der am frühen Morgen des 30. April 2014 in Hummeltal eine Scheune in Brand gesteckt haben soll, muss ins Gefängnis. Richter Werner Kahler hat keinerlei Zweifel daran, dass der Mann den Brand vor dem Wohnhaus seiner früheren Lebensgefährtin gelegt hat. Auch nicht daran, dass er der Frau wenige Tage später gedroht hat, sie anzuzünden. Auslöser soll ein Streit um das gemeinsame Kind gewesen sein.

 
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Am 30. April 2014 hält ein Scheunenbrand Feuerwehr und Anwohner in Hummeltal in Atem. Eineinhalb Jahre später steht fest: Ein36-Jähriger muss dafür ins Gefängnis. Foto: red

Genauso hatte das im Frühjahr bereits das Amtsgericht Bayreuth gesehen. Gegen das Urteil legte die Verteidigung des Mannes aber Berufung ein. Nach 17 weiteren Verhandlungstagen am Landgericht kommt Richter Kahler zu dem Schluss: "Auch wir sind überzeugt, dass der Angeklagte beide Taten begangen hat."

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Demnach soll der Mann vor eineinhalb Jahren eine Scheune vor dem Haus seiner früheren Lebensgefährtin angezündet haben. Ein Übergreifen des Feuers auf Wohnhäuser konnte nur mit viel Mühe verhindert werden. Die Scheune und ein benachbartes Gebäude mussten abgerissen werden.

Gericht schließt andere Brandursachen aus

Akribisch versuchte das Gericht, zu ergründen, wie es zu dem Brand kommen konnte. Stellte fest, dass kein technischer Defekt vorlag, dass zum Zeitpunkt des Brandes weder Licht in der Scheune brannte noch irgendwelche Geräte an das Stromnetz angeschlossen waren. Auch dass eine weggeworfenen Zigarette das Feuer verursacht haben könnte, wurde ausgeschlossen.

"Es war vorsätzliche Brandstiftung", sagt Kahler. "Die Frage ist nur: Wer war's?" Dass der Angeklagte vor Ort war, daran hat das Gericht keine Zweifel. Es konnte nachgewiesen werden, dass sich das Mobiltelefon des Angeklagten zur Tatzeit in der Nähe des Tatortes befand. Ein Zeitungsausträger behauptete zudem, dass das Auto des Mannes in den frühen Morgenstunden durch Hummeltal gefahren sei. Und vor allem sagt Richter Kahler: "Es haben sich keinerlei Hinweise ergeben, die auf irgendeinen Anderen hindeuten."

Ein Streit ums Kind als Auslöser

Dazu kommt ein Motiv. Als nachvollziehbar nennt es Richter Kahler, dass der Angeklagte am Abend des Brandes stinksauer war. Der Mann war mit dem Kind unterwegs, wollte es später als geplant zur Kindsmutter zurückbringen. Die untersagte das. Brachte das Kind dann wenig später aber selbst zu den Großeltern und ging mit einem Freund aus.

Der Angeklagte habe mehrfach versucht, die Kindsmutter telefonisch zur Rede zu stellen. Weil die Frau nicht ans Telefon ging, beschloss er, vor dem Haus auf sie zu warten. Dort habe sich der Ärger des Mannes, dem ein Gutachter ein "impulsives Wesen" unterstellt, schließlich im Anzünden des Schuppens entladen, sagt Richter Kahler.

Anzünden am Telefon gedroht

Ein zweiter Vorwurf: Als der Angeklagte wenige Tage später erfuhr, dass die Frau ihn mit dem Brand in Verbindung bringen würde,habe er ihr telefonisch gedroht, sie anzuzünden. "Auch daran gibt es keinen Zweifel", sagt der Richter.

Für beides zusammen hatte ihn das Amtsgericht bereits zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Kahler, der im kommenden Jahr in den Ruhestand geht, sagt, er habe nur einmal in seinem Berufsleben länger über eine Berufung verhandelt als in diesem Fall. Und es gebe keinen Grund, an dem Urteil des Amtsgerichts zu rütteln. Verteidiger Maximilian Glabasnia kündigte an, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen.