Genauso hatte das im Frühjahr bereits das Amtsgericht Bayreuth gesehen. Gegen das Urteil legte die Verteidigung des Mannes aber Berufung ein. Nach 17 weiteren Verhandlungstagen am Landgericht kommt Richter Kahler zu dem Schluss: "Auch wir sind überzeugt, dass der Angeklagte beide Taten begangen hat."