Am Freitag vergangener Woche hatte Merkel mit der Ermächtigung einem Antrag Erdogans stattgegeben - und setzte sich zugleich mit einem Machtwort über den Willen Ihres Koalitionspartners SPD hinweg. Zu der Ermächtigung sagte Merkel jetzt: „Die halte ich nach wie vor für richtig“. Sie ermögliche, dass deutsche Gerichte mit Annahme der Unschuldsvermutung korrekt entscheiden könnten.
Zur Überprüfung des EU-Pakts mit Ankara besucht Merkel mit Brüsseler Spitzenpolitikern Flüchtlinge an diesem Samstag das südosttürkische Grenzgebiet zu Syrien. Die Kanzlerin verteidigte das Abkommen mit der Türkei als „absolut richtig und wichtig“. Es „hilft uns, mit unseren Nachbarn die eigenen Außengrenzen des Schengenraums zu schützen“. Natürlich würden in den Gesprächen mit dem türkischen Ministerpräsidenten auch alle Fragen angesprochen.
Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat bisher keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese vor einer Woche den Weg für Böhmermanns Strafverfolgung freigegeben hat. Auch das Strafverlangen der türkischen Regierung sowie die Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung seien noch nicht eingegangen. Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, es sei ihr auch für die nächsten Tage noch nichts dergleichen angekündigt worden.