Blaualgen Schwimmen in der Kieswäsch verboten

Blaualgen haben sich im Oberauhof nun so weit ausgebreitet, dass die Stadt ein Badeverbot aussprechen muss.

 
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Noch vor wenigen Tagen hat die Kulmbacher Stadtverwaltung trotz des zu dem Zeitpunkt schon unübersehbaren Algenteppichs Entwarnung gegeben. Seit Donnerstagmittag ist nun doch alles anders. Aufgrund der zu geringen Sichttiefe im Wasser der Kieswäsch muss ab sofort ein Badeverbot ausgesprochen werden, teilt Rathaussprecher Jonas gleich mit. Das dürfte es dann gewesen sein mit der diesjährigen Badesaison im Kulmbacher Naherholungsgebiet. Ein ähnliches Schicksal hat wegen eines Befalls mit Blaualgen in den vergangenen Wochen bereits weitere Seen in der Region getroffen. Unter anderem warnt der Landkreis Wunsiedel vor den als gesundheitsgefährdenden Algen im Weißenstädter See. Auch in den Landkreisen Lichtenfels, Bamberg und Hof sind Gewässer derzeit gesperrt.

„Nun also doch: Während die Prüfung der Wasserqualität auch in dieser Woche keine Veranlassung zu einem Badeverbot in der Kieswäsch aufgrund einer erhöhten und somit gesundheitsgefährlichen Menge an Blaualgen ergab, erreichte die Stadt Kulmbach am Donnerstag die Meldung aus dem Kulmbacher Gesundheitsamt, dass die Sicherheit im Badebereich des Naherholungsgebietes Mainaue aufgrund der geringen Sichttiefe von weniger als 30 Zentimetern nicht mehr gegeben ist. Es wird der Stadt daher dringend empfohlen, ein Badeverbot entsprechend auszuschildern“, heißt es in der Mitteilung aus dem Kulmbacher Rathaus.

Jonas Gleich zitiert das Kulmbacher Gesundheitsamt. Die Behörde informierte die Stadtverwaltung: „Neben den mikrobiologischen Risiken werden die sonstigen Unfallgefahren in Badeseen leicht unterschätzt. Eine allgemein erhöhte Unfallgefahr herrscht bei eingeschränkter Sichttiefe. Hierdurch können die tatsächliche Tiefe des Gewässers und der Gewässergrund nicht oder nur unzureichend erkannt werden. Außerdem werden unter Umständen Rettungsmaßnahmen bei trübem Wasser erschwert.“ Und weiter: „Ein Sprung ins flache Wasser kann unter anderem zu Knochenbrüchen, Verletzungen der Wirbelsäule (gegebenenfalls mit Querschnittslähmung als Folge) oder des Schädels führen. Eventuell vorhandener Unrat wie Glasscherben oder andere scharfe Gegenstände am Grund des Gewässers kann dem Badenden Schnitt- und Risswunden zufügen. Beim Betreten einer rutschigen oder abschüssigen Böschung (Algenbewuchs oder Schlamm) besteht die Gefahr, ungewollt in das Gewässer hineinzurutschen.“ Unter Umständen werde gleichzeitig das Verlassen des Gewässers erschwert.

Auf dieser Grundlage musste nun die Stadt Kulmbach ein Badeverbot in der Kieswäsch aussprechen. Das Verbot, so heißt aus dem Rathaus, gelte bis auf Weiteres, es könne durchaus sein, dass es nur wenige Tage andauert. Dies hänge letztlich von der Witterung ab. „Sollte es jedoch weiterhin so trocken und warm sein, kann das Badeverbot jedoch auch länger bestehen bleiben.“

Rund um den See werden nun Schilder mit einem Hinweis auf das Verbot aufgestellt, um die Besucher auf die Gefahren aufmerksam zu machen. mbu

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