Das Landratsamt Bayreuth erlässt eine Allgemeinverfügung, die die Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern der zweiten und dritten Ordnung im gesamten Landkreis untersagt. Das teilt die Behörde am Montag mit. Das Verbot gilt ab Dienstag (8. Juli) und vorerst bis 30. September. Die Ordnungszahl bei den Gewässern bezieht sich auf Größe und Zuständigkeit, erklärt Boris Roth, der beim Wasserwirtschaftsamt Hof die Abteilung für den Stadt und Landkreis Bayreuth leitet.
Bis zu 50 000 Euro Bußgeld Wasserentnahme im Kreis Bayreuth untersagt
Markus Klein 07.07.2025 - 15:30 Uhr