„Ich bin froh, dass der weit überwiegende Teil der oberfränkischen Bevölkerung ausgesprochen vernünftig ist und sich an die vorläufige Ausgangsbeschränkung hält, die nun seit zwei Wochen gilt“, betont Schieder der Mitteilung zufolge mit Blick auf die Ernsthaftigkeit der derzeitigen Corona-Pandemie.
Die meisten bleiben zu Hause oder verlassen ihr Heim nur im Rahmen der festgelegten triftigen Gründe und beachten dabei die vorgegebenen Auflagen, wie beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern bei einem Spaziergang an der frischen Luft ohne Gruppenbildung. „Diese Menschen zeigen für sich und ihre Mitbürger Verantwortung und dafür bin ich jedem einzelnen dankbar“, so der Polizeipräsident weiter.
Gleichzeitig appelliert Schieder an die wenigen Menschen, die versuchen, sich über die Allgemeinverfügung hinweg zu setzen: „Beachten Sie die geltenden Verbote und Beschränkungen und reduzieren Sie Ihr tägliches Leben in der Öffentlichkeit auf das notwendige Minimum. Übernehmen auch Sie Verantwortung für sich und andere und retten Sie dadurch Menschenleben!“
Die seit Samstag, 21. März 2020, gültige vorläufige Ausgangsbeschränkung für den gesamten Freistaat Bayern ist laut Polizei unerlässlich, um die Corona-Pandemie einzudämmen.
Mehr als 35.000 Kontrollen
Seit ihrem Inkrafttreten führte die oberfränkische Polizei mit Unterstützung durch Einsatzkräfte der bayerischen Bereitschaftspolizei bislang mehr als 35.000 Kontrollen zur Durchsetzung der Beschränkungen im Regierungsbezirk durch.
Die polizeilichen Maßnahmen umfassen insbesondere Überprüfungen von Personen, Einrichtungen, Ladengeschäften sowie der Gastronomie. Weiterhin gehen die Beamten auch Mitteilungen von Bürgern nach, die der Polizei mögliche Verstöße nach der Ausgangsbeschränkung anzeigen.
Die bislang in Oberfranken über 1000 geahndeten Verstöße gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung werden von den Polizeibeamten als Ordnungswidrigkeiten an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weitergeleitet. Darüber hinaus können bestimmte vorsätzliche Zuwiderhandlungen als Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, heißt es abschließend.