Bindlacher Mord-Prozess BGH: Urteil ist rechtskräftig

Im sogenannten Bindlacher Mord-Prozess hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten Leon D. als unbegründet verworfen, das Urteil ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht an diesem Dienstagmorgen mit. 

Leon D. (rechts, mit seinem Verteidiger Hilmar Lampert) vor Gericht in Bayreuth. Foto: Jürgen Lenkeit

Das Urteil war am 8. November gefallen: Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth hatte den 19-Jährigen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer hat dabei das Erwachsenenstrafrecht angewandt.

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Laut dem Urteil des Gerichts hat Leon D. im Mai seine Ex-Freundin in deren Elternhaus in Bindlach gezielt ermordet. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert und für seinen Mandanten eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert.