Die Nebenklage habe Revision gegen die Jugendstrafe von dreieinhalb und dreieinviertel Jahren für zwei zur Tatzeit 17-Jährige nach Stößen ins S-Bahn-Gleis eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Donnerstag auf Nachfrage. Der Bundesgerichtshof muss nun das Urteil prüfen.
BGH soll entscheiden Urteile nach tödlichen S-Bahn-Stößen nicht rechtskräftig
dpa 02.01.2020 - 12:34 Uhr