BGH-Entscheidung Bayreuther Urteil im „Shisha-Bar“-Verfahren rechtskräftig

red
 Foto: Manfred Scherer/Archiv

Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth vom 9. Februar 2021, mit dem der iranische Angeklagte Ali A. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet wurde, ist rechtskräftig.

 
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Bayreuth - Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 3. November 2021 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Bayreuth am Dienstag mit.

Der Angeklagte hatte die slowakische Geschädigte am 26. Januar.2020 in den frühen Morgenstunden in seiner oberhalb der von ihm in Bayreuth betriebenen Shisha-Bar gelegenen Wohnung gegen ihren Willen und mit Gewalt zum Analverkehr gezwungen.

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