Laut Mitteilung anderer Gäste wäre demnach ein 32-jähriger Hotelgast mit freiem Unterkörper durchs Hotel gelaufen und hätte dann seine Notdurft vor dem Tresen verrichtet. Wie sich schließlich herausstellte, handelte es sich bei der Person um einem amtsbekannten Straftäter. Der Mann, der bereits in der Vergangenheit wegen Drogen-, Eigentums-, und anderer Rohheitsdelikte polizeilich in Erscheinung getreten war, war zudem sichtlich alkoholisiert. Nachdem er seine „Verunreinigung“ beseitigt hatte, verließ er das Hotel. Ein Alkohol-Test wurde von ihm verweigert. Ob er sich für seine Tat auch strafrechtlich noch zu verantworten hat, bedarf noch weiterer Abklärungen.