Bayreuth - Der 58-Jährige aus Norddeutschland kam im September 2020 in die Polizeiinspektion Bayreuth in der Werner-Siemens-Straße und fragte eine Polizeihauptmeisterin nach dem Aufenthaltsort seines Sohnes. Die Polizistin antwortete, sie könne ihm die Information nicht geben – es bestehe eine Auskunftssperre. Ob er wenigstens die Handynummer seines Filius bekommen könne, fragte der Bittsteller – auch dies verneinte die Beamtin.
Bestechungsprozess Bayreuth liegt nicht in Russland
Manfred Scherer 29.04.2021 - 11:21 Uhr