Beschwerdeflut macht Probleme Viele Meldungen wegen Lärmbelästigung am Wochenende

Von Maximiliane Rüggeberg

Sobald die Temperaturen steigen, heißt es für viele: Nichts wie raus auf den Balkon, Musik aufdrehen und den Sommer genießen. Allerdings steht an solchen Abenden immer öfter die Polizei vor der Tür und beendet die Party. Allein am Wochenende gingen 22 Mitteilungen über Ruhestörungen ein.

Lärm,Lärmbelästigung, Foto:Lammel Foto: red

"Es gibt einen Trend, dass die Leute eher die Polizei rufen, als den Lärmverursacher anzusprechen" sagt Werner Schnöd von der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt. Das bleibt nicht ohne Folgen: Die vielen Beschwerden bereiten den Beamten zunehmend Probleme.

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Anonyme Stadt

„Diese Tendenz beobachten wir vor allem in der Stadt", sagt Schnödt. In ländlichen Gebieten sei es noch üblich, den Nachbarn anzusprechen und ihn in die Schranken zu weisen. „Dort kennt man sich eben noch", sagt Schnödt. In der Stadt lebten die Menschen oft anonymer. „Da wird dann eben eher die Polizei gerufen, oft auch, um der Sache mehr Nachdruck zu verleihen." An einem durchschnittlichen Sommerwochenende gebe es rund zehn Anrufe wegen Lärmbelästigung. „Da war letztes Wochenende schon eine Spitze erreicht", sagt Schnödt.

Probleme mit Ruhestörungen, bei denen die Polizei ausrücken musste, habe es in diesem Jahr zumindest in Gebäuden der Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgegesellschaft der Stadt Bayreuth (GEWOG) noch nicht gegeben, sagt Geschäftsführer Uwe Prokscha. „Eigentlich verblüffend, bei 3800 Mietern."

So ruhig ist es aber nicht überall im Stadtgebiet. Die Polizei habe oft alle Hände voll zu tun, den Hinweisen nachzugehen, sagt Schnödt. Allerdings hätten Einsätze, bei denen es um strafbare Handlungen wie zum Beispiel Einbrüche oder Körperverletzung geht, stets Vorrang. „Da kann es schon passieren, das man eine halbe bis dreiviertel Stunde warten muss." Oft sei die Musik bis dahin schon aus, der Lärm abgestellt. „Meist bringt es mehr, die Verantwortlichen einfach freundlich und ohne Vorwürfe anzusprechen", sagt Schnödt.

Bei Dauerbelastung an Vermieter wenden

Die Polizei sollte man erst dann einschalten, wenn es nicht leiser wird oder die Beteiligten unter starkem Alkoholeinfluss stehen, rät Schnödt. Hält der Lärm länger als eine Partynacht lang an und wird zur Dauerbelastung, könne man sich an den Vermieter wenden, sagt Irina Buchta vom Mieterverein Bayreuth. „Eine Abmahnung hilft da oft schon weiter." Zeigt auch der Hinweis vom Vermieter, eventuell sogar die Androhung der Kündigung, keine Wirkung, könne man sich Unterstützung beim Mieterverein suchen.

Allerdings hat man nicht bei jeder Art von Lärm die gleichen Rechte, sagt Buchta. Einen lauten Fernseher, der den ganzen Tag läuft, oder Dauerbeschallung durch eine Stereoanlage müsse man nicht hinnehmen. „Gegen schreiende Babys kann man hingegen wenig machen."

Wird es öfter laut in der Nachbarschaft, kann das für den Verursacher teuer werden. Bei Wiederholungstätern oder massiver Belästigung kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden. Und das ist nicht alles, sagt Schnödt: „Alkoholisierte Personen nehmen wir auch in Gewahrsam, wenn wir den Eindruck haben, dass sie den Lärm nicht abstellen können oder wollen."