In der Praxis warten aber viele Hürden, wie Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband erläuterte. Die Menschen hätten nur zwei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Klagende müssten selbst Nachweise führen und etwa Zeugen suchen. Dabei sei es offen, ob ein Gericht das anerkenne. Als Entschädigung gebe es am Ende oft nur 500 bis 1.000 Euro. "Das Problem ist das Rechtssystem, das die Verantwortung fast vollständig auf die Betroffenen verlagert", sagte die Verbandsvertreterin.
Staatliche Stellen außen vor
Wie Andrades forderte auch Ataman eine umfassende Reform des AGG: eine Fristverlängerung auf mindestens zwölf Monate; das Recht für Verbände, Klagen stellvertretend für viele zu führen; ein Schutz vor KI-gestützten Formen der Diskriminierung wie die Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen. Besonders wichtig ist Ataman die Einbeziehung von Diskriminierung durch staatliche Stellen. Letzteres mache ein Viertel der Beratungsanfragen aus, doch seien solche Fälle vom AGG nicht abgedeckt, sagte Ataman.
Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg gebracht, die unter anderem eine Fristverlängerung vorsieht: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Ataman hält dies für zu kurz und die Novelle für unzureichend. Sie appellierte an den Bundestag, sie nachzuschärfen. Sorge vor einer Belastung von Unternehmen wies sie zurück. "Das AGG hat der Wirtschaft noch nie geschadet", sagte Ataman.
Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland drang auf eine umfassendere Reform des AGG statt nur "kosmetischer Verbesserungen". Der Deutsche Caritasverband forderte auch in der Gesellschaft eine aktive Gegenwehr: "Populistisch aufgeheizte Debatten bergen das Potenzial neu entfachter und zunehmender Diskriminierungen – oft auf dem Rücken der Schwächsten."