Bei Trebgast Gefährlicher Fund im Wald

Von Dieter Hübner
Foto: Dieter Hübner Foto: red

TREBGAST. Es sieht zwar romantisch aus, wenn sie in den abendlichen Sternenhimmel aufsteigen. Doch das offene Feuer, das die sogenannten Himmelslaternen in die Luft bringen, birgt eine Menge Gefahren, wenn sie – angetrieben durch den Wind – unkontrolliert wegfliegen. Denn wo und wann die bis zu 70 Zentimeter großen Laternen landen, ist nahezu unberechenbar. Erinnert sei nur an die Brandkatastrophe im Zoo von Krefeld. Besonders hoch ist das Brandrisiko auch, wenn die Laternen bei lang anhaltender trockener Witterung eingesetzt werden, da dann eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht.

 
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Herbert Winterling ist als Jäger viel im Wald unterwegs. Als er dieser Tage im Laitscher Wald, etwa 300 Meter Luftlinie östlich der Staatsstraße Trebgast-Harsdorf, eine Futterstelle für das Wild auffüllte, fiel ihm etwas abseits des Weges ein größeres, weißes Etwas auf. Als ordentlicher Waidmann stieg er aus seinem Pick-up, um den vermeintlichen Plastiksack aufzusammeln und daheim zu entsorgen. Bei genauerem Betrachten bemerkte er überrascht, dass es sich um eine hier abgestürzte Himmelslaterne handelte. Die Vermutung liegt nahe, dass sie am Silvesterabend entweder am Badesee oder im Ort gestartet wurde. Unverantwortlich findet er das.

Die Tradition der Himmelslaternen kommt aus China. Dort wurden sie vor fast 2000 Jahren entwickelt und als Kommunikationsmittel eingesetzt. Sie gelten damit als älteste Heißluftballons der Welt. Im Innern der aus Reispapier und einem Bambusgestell hergestellten Lampions befindet sich ein mit Wachs getränkter Baumwollstoff. Wird dieser angezündet, erwärmt sich die Luft im Lampion und lässt ihn bis zu einer Höhe von 400 Metern schweben. Erst wenn der Brennstoff verbrannt ist, sinkt der Lampion langsam nach unten. Von den Laternen kann eine erhebliche Brandgefahr ausgehen, etwa bereits durch Entzündung beim Start. Wenn die Laterne in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlusts abstürzt oder in der Luft Feuer fängt, etwa durch Windstoß, wird sie zu einer großen Gefahr für Gebäude und Bäume.

Verboten und trotzdem verkäuflich

In Europa waren die Laternen ab 2006 frei erhältlich. Nach mehreren Unglücksfällen ist ihr Gebrauch jedoch zunehmend reglementiert. „In Bayern ist die Verwendung durch Paragraf 18 der Verordnung über die Verhütung von Bränden gänzlich untersagt“, bestätigt David Schielke von der VG Trebgast. „Die Dinger sind höchst gefährlich.“ Warum sie trotzdem vertrieben werden dürfen, kann er sich auch nicht erklären.

In der zurückliegenden Neujahrsnacht wurde das Affenhaus im Krefelder Zoo durch Himmelslaternen in Brand gesetzt. Dabei kamen 21 Affen sowie Flughunde und Vögel ums Leben. Drei Frauen, die Himmelslaternen trotz des geltenden Verbots gestartet hatten, stellten sich später den Behörden.

Herbert Winterling will angesichts dessen gar nicht daran denken, was die von ihm gefundene Himmelslaterne hätte anrichten können.

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