Bayerns Bürger werden nun doch nicht verpflichtend direkt an den Einnahmen aus der Stromproduktion von neu errichteten Windrädern und Photovoltaikanlagen auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt. Das ergibt sich aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern zum bereits Ende 2024 von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) vorgelegten Entwurf für ein bayerisches Beteiligungsgesetz. In der Neufassung, die nun vom Wirtschaftsausschuss des Landtags mit den Stimmen der Koalition sowie der SPD gebilligt wurde, beschränkt sich die Beteiligungspflicht auf die Standortkommunen. Anlagenbetreiber können die Bürger aber auf freiwilliger Basis an den Erlösen beteiligen. Von der Zahlungspflicht ausgenommen sind unter anderem Bürgerenergieanlagen.