Nach Informationen von nw.de, der Online-Ausgabe der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung " Neue Westfälische", haben die Gesundheitsämter der Kreise Offenbach und Karlsruhe in einer Anordnung gefordert, es solle keine gemeinsamen Mahlzeiten geben. Zudem drohten sie Eltern, dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne untergebracht werde. Bei den Empfängern der Anordnungen handelt es sich um Eltern von Kindern zwischen drei und elf Jahren.