Bebauungsplan Startschuss für Krippe und Hort

Mit geringfügigen Änderungen stimmte der Gemeinderat dem Bebauungsplan für Krippe und Hort zu. Foto: Architekturbüro Holzmüller und Detsch

Der Startschuss für den Neubau der Krippe und des Horts in Kirchahorn ist gefallen. Ein erster Entwurf des Bebauungsplanes zur Auslegung wurde jetzt vorgestellt.

 
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Ahorntal -

Der Neubau einer Krippe und eines Hortes in Kirchahorn steht in den Startlöchern. In der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend stellte Bürgermeister Florian Questel (Grüne) dem Gremium den Erstentwurf des Bebauungsplanes vor.

Jeweils zwei Gruppen

Architekt Bernd Detsch, Bayreuth, hatte Ende November vergangenen Jahres dem Gemeinderat die wesentlichen Eckpunkte der Planung vorgestellt. Geplant sind zwei Hortgruppen mit jeweils 25 und zwei Krippengruppen mit jeweils zwölf Plätzen. Die Gesamtfläche des zweigeschossigen Neubaus wird 552 Quadratmeter betragen. Davon entfallen 333 Quadratmeter auf die gemeinsamen Funktionsräume wie Küche, Personal- und Speiseraum, personelle Sanitärräume, Heizung, Technik und Mehrzweckraum. Auf 236 Quadratmeter kommen im Hort zwei Gruppenräume, WC, Spielflur, Lager sowie Werk- und Therapieraum.

Zwei Gruppenräume

Die restlichen 304 Quadratmeter entfallen in der Krippe auf zwei Gruppenräume, zwei Bäder, zwei Garderoben, Waschraum, Therapieraum, Lager sowie einen Raum für Kinderwagen. Die Kosten für den Hort werden mit gut 980 000 Euro, für die Krippe auf gut 1,19 Millionen Euro und für die gemeinsamen Räume auf knapp 1,18 Millionen Euro veranschlagt.

Brandschutz und Einfahrt

Zusammen mit dem Architekturbüro habe man nun einen Bebauungsplan für die erste Auslegung ausgearbeitet, so Questel bei der Sitzung in der Mehrzweckhalle. Dabei ging es insbesondere um das Thema Brandschutz und Einfahrt zur Krippe und zum Hort. „Es gab einen Ortstermin mit der Feuerwehr“, sagte der Bürgermeister. In einer Stellungnahme von Kreisbrandmeister Tobias Kohlmann heißt es dazu, dass eine Einbahnstraße mit Einfahrt neben dem Schulgebäude bis zur Ausfahrt am Kindergartengelände als sinnvollste Möglichkeit der Verkehrsführung erscheint. „Bei der bisherigen Zufahrt hinter dem Schulgebäude würde wegen der Grünfläche kein Feuerwehrfahrzeug die Zufahrt anfahren“, so der Kreisbrandmeister. Da durch diese Planung zwei Zufahrtsmöglichkeiten für Notfalleinsätze entstehen würden, würde man diese Entscheidung begrüßen. Bei der Lösung mit einer Stichstraße könne es Probleme mit fehlenden Wendemöglichkeiten geben sowie die Zufahrt der Fahrzeuge zum Schulgelände. Die Löschwasserversorgung sollte in Form von Hydranten bei einer entstehenden Einbahnstraße ins Brandschutzkonzept der Kindertagesstätte mit einfließen.

Gespräche mit der Schulleitung

Auf die Frage von Sebastian Knauer (CWU), ob es einen Ersatz für den Hartplatz an der Schule gebe, erwiderte der Bürgermeister, dass dazu Gespräche mit der Schulleitung laufen und nach einer Alternative gesucht werde.

Sorge um die Kosten hatte Peter Thiem (FBA). „Wir bekommen Förderung auf das Gebäude, aber nicht auf die Erschließung der Straße“, sagte er. Das könne zu einer finanziellen Belastung führen. „Deshalb haben wir uns für die etwas schmälere Einbahnstraße entschieden“, entgegnete Questel. Auf die andere Seite des Gebäudes die Straße verlegen – wie Daniel Hofmann (FWA) vorschlug – könne man nicht, so Geschäftsstellenleiter René Adelhardt, eben weil sie zu eng sei.

Flexibler gestalten

Änderungen zur geplanten Baugestaltung hatte Werner Büttner (CSU). Er sprach sich für eine Dachneigung von 35 Grad aus sowie den Punkt „extensive Fassadengestaltung“ herauszunehmen. „Dann wären wir diesbezüglich flexibler.“ Dann sah auch Johannes Knauer (CWU) so: „Wenn eine Begrünung vorgeschrieben ist, dann wird es mit einer Photovoltaikanlage schwierig.“ Auf seinen Vorschlag, die Dachfläche zu bekiesen, reagierte der Bürgermeister damit, dass es dann Ausgleichsflächen brauche. Auf die Frage von Peter Thiem nach der neuen Stellplatzordnung, entgegnete Questel, dass es sich hier um die neuen Lehrerparkplätze handle.

Der Gemeinderat stimmte abschließend dem Entwurf des Bebauungsplanes für die erste Auslegung unter Aufnahme der gemachten Änderungswünsche einstimmig zu.

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