Bayreuth - Wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt, ist in den Bayreuther Fußgängerzonen der Lieferverkehr montags bis samstags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr beziehungsweise aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen einer Ausnahmeregelung, die vorläufig bis 31. März gilt, bis 11 Uhr möglich. An Sonn- und Feiertagen sind die Fußgängerzonen grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.