Zuschauer, die sich am Premierentag im nahen Umfeld des „Königsportals“ am Roten Teppich aufhalten, dürfen Getränke ausschließlich in Plastikflaschen und nach vorheriger Kontrolle durch die Polizei in den Sicherheitsbereich mitbringen. Verboten sind hingegen Glas- oder Metallflaschen und Schirme aller Art, sowie Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss Verwendung finden können.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen seit Beginn der Generalproben
Mit Beginn der Generalproben am 19. Juli 2019 wird die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee vor den jeweiligen Aufführungen vollständig für den Straßenverkehr gesperrt. Eine Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße bzw. die Tannhäuserstraße (vom „Grünen Baum“ kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besuchern, die über die Autobahn A9, Ausfahrt Bayreuth-Nord, anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am „Grünen Baum“ abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.
Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von fünfEuro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze B und E werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt.
Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“, beziehungsweise ab Freitag, 26. Juli, auf Parkplatz „A“, gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeit über die Straße „An der Bürgerreuth“ bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen.
Taxistandplätze werden am Fuße des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.
Insbesondere am Premierentag, Donnerstag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen, gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab Freitag, 19. Juli, und gelten für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten; unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.
Hinweise für Gäste und Besucher des Staatsempfangs am Neuen Schloss
Gäste und Besucher des an die Premierenvorstellung anschließenden Staatsempfangs im Neuen Schloss werden gebeten, die nachfolgenden Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Bereits vor Beginn des Staatsempfangs wird die Ludwigstraße gegen 18 Uhr für den Straßenverkehr gesperrt, und eine Zufahrt ist nur noch berechtigten Fahrzeugen vorbehalten. Gleichzeitig gilt für die Ludwigstraße eine umfassende Haltverbotsregelung. Gäste und Besucher, die mit ihrem Fahrzeug anreisen, sollten deshalb auf die übrigen öffentlichen Parkmöglichkeiten im Stadtgebiet ausweichen und dies bei ihrer Anreise bereits einplanen.
Darüber hinaus werden Polizeibeamte im Zuschauerbereich vor dem Neuen Schloss ebenfalls Personenkontrollen durchführen. Auch hier dürfen keine Rucksäcke und größeren Taschen oder Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss Verwendung finden könnten, mitgebracht werden.