Bayreuther (47) wegen Hass-Post verurteilt

Von Uwe Renners
Foto: dpa Foto: red

Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Diese Erfahrung machte am Mittwoch ein 47-jähriger Bayreuther im Amtsgericht. Er muss nun 1.200 Euro wegen Volksverhetzung an die Staatskasse zahlen, kündigte aber bereits an, lieber ins Gefängnis zu gehen als das Geld zu überweisen. Von Einsicht keine Spur.

 
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Der Serviceleiter hatte am 1. September auf der Facebookseite unserer Zeitung einen Artikel zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 20-Jährigen durch zwei nicht deutschsprechende Männer wie folgt kommentiert: „Deutsche erwachet, an die Waffen und das ganze Pack an der Grenze erschießen und zur Abschreckung liegen lassen, das spart auch den ungarischen Zaun.“ Die Redaktion sicherte den Kommentar, löschte ihn anschließend und erstattete Anzeige. Das Gericht erließ daraufhin einen Strafbefehl gegen den Mann verbunden mit einer Zahlung von 1.200 Euro. Gegen den Strafbefehl legte der 47-Jährige Einspruch ein, so dass es am Mittwoch zur Verhandlung kam.

"Ich bin nicht rechtsradikal"

Ob er den Kommentar denn nicht verfasst habe, fragte ihn der Richter. Die Antwort eindeutig: „Freilich habe ich das. Aber welcher Deutsche greift denn wegen solch eines Kommentars zur Waffe? Da stehen doch ganz andere Sachen bei Facebook“, lautete seine Verteidigung. Die überzeugte den Richter allerdings in keiner Weise: „Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass die Strafe hier eher höher ausfällt, wenn sie den Einspruch nicht zurückziehen“, erklärte der. Aber auch das zog nicht. Er sei weder rechtsradikal, habe sogar ausländische Facebookfreunde, erklärte der Bayreuther und wollte von einer Geldstrafe nichts hören. Warum er denn dann überhaupt gegen Ausländer hetze, wollte der Richter wissen. Die Antwort ungewöhnlich: „Ausländer und Flüchtlinge sind doch nicht das Gleiche.“ Aber auch da: Der Richter zeigte kein Verständnis, machte noch einmal auf die auf ihn zukommende höhere Zahlung aufmerksam und ermahnte die Bekannte des Angeklagten, im Gerichtssaal keine Getränke zu sich zu nehmen: „Wir sind hier nicht in der Bar.“

 

Lieber ins Gefängnis

Der 47-Jährige zog dann unerwartet doch seinen Einspruch zurück. Allerdings nicht, ohne dabei anzumerken, dass er lieber ins Gefängnis gehe als zu zahlen. Ach ja: Er überlege jetzt auch in die NPD einzutreten, donnerte es noch durch den Saal als er ihn verließ. Richter und Staatsanwältin schüttelten nur mit dem Kopf und die Staatsanwältin beendete den achtminütigen Auftritt mit: „Was war das denn?“

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