"Ich bin nicht rechtsradikal"
Ob er den Kommentar denn nicht verfasst habe, fragte ihn der Richter. Die Antwort eindeutig: „Freilich habe ich das. Aber welcher Deutsche greift denn wegen solch eines Kommentars zur Waffe? Da stehen doch ganz andere Sachen bei Facebook“, lautete seine Verteidigung. Die überzeugte den Richter allerdings in keiner Weise: „Ich kann Sie nur darauf hinweisen, dass die Strafe hier eher höher ausfällt, wenn sie den Einspruch nicht zurückziehen“, erklärte der. Aber auch das zog nicht. Er sei weder rechtsradikal, habe sogar ausländische Facebookfreunde, erklärte der Bayreuther und wollte von einer Geldstrafe nichts hören. Warum er denn dann überhaupt gegen Ausländer hetze, wollte der Richter wissen. Die Antwort ungewöhnlich: „Ausländer und Flüchtlinge sind doch nicht das Gleiche.“ Aber auch da: Der Richter zeigte kein Verständnis, machte noch einmal auf die auf ihn zukommende höhere Zahlung aufmerksam und ermahnte die Bekannte des Angeklagten, im Gerichtssaal keine Getränke zu sich zu nehmen: „Wir sind hier nicht in der Bar.“