Im Verlauf der Auseinandersetzung, bei der es auch zu Handgreiflichkeiten gekommen war, warf der Mann die Frau aus dem Lokal und versperrte anschließend die Eingangstüre der Gaststätte.Die Bitten der Frau, ihr doch ihre Handtasche, Jacke und Autoschlüssel auszuhändigen wurden von dem Mann genauso ignoriert wie die anschließende Aufforderung durch die Polizei die Eingangstüre zu öffnen. Obwohl die Beamten sich eindeutig als Polizisten zu erkennen gaben, verweigerte der Mann beharrlich ein Öffnen der Türe. Auch die Androhung einer gewaltsamen Öffnung der Tür aufgrund der vorangegangenen Straftaten beeindruckten den Mann nicht.Schließlich wurde die Tür durch die Feuerwehr geöffnet und der Gastwirt konnte auf einem Stuhl sitzend im Gastraum angetroffen werden. Er war erkennbar alkoholisiert. Trotz einer Promillezahl von 1,62 Promille war er aber durchaus in der Lage dem Geschehen zu folgen.Die Geschädigte konnte nach Aushändigung ihrer Handtasche dann wohlbehalten ihren Heimweg antreten. Wegen seines ungebührenden Verhaltens wird sich der Wirt noch verantworten müssen.  Symbolbild: pa