An diesen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt bleibt. Nicht erlaubt sind Tanzveranstaltungen sowie der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie zum Beispiel Spielhallen. Sportveranstaltungen sind jedoch möglich.Für Veranstaltungen in Schank- und Speisewirtschaften oder öffentlichen Vergnügungsstätten gelten diese Beschränkungen an den beiden "stillen Tagen" jeweils von 0 bis 24 Uhr. Die Stadt Bayreuth kann hiervon nur aus wichtigen Gründen eine Befreiung erteilen.
Stadt Bayreuth: Nur Veranstaltungen mit ernstem Charakter an stillen Feiertagen
Redaktion 09.11.2010 - 09:48 Uhr