Die eintreffende Polizeistreife hatte es mit mit zahlreichen jungen Gästen zu tun, die recht ausgelassen feierten.Nachdem diese zur Ruhe ermahnt wurden, zog die Polizei wieder ab.Die Ruhe hielt jedoch nicht allzu lange an. Gegen 1 Uhr wurde erneut eine Ruhestörung mitgeteilt. Da sich der Veranstalter, das nunmehr 20-jährige Geburtstagskind, recht uneinsichtig zeigte und ihn die Nachtruhe der umliegenden Anwohner wohl nicht sonderlich interessierte, wurde die Party von der Polizei für beendet erklärt und die Gäste wurden zum Gehen aufgefordert. Daraufhin entfernten sich etwa 30 Gäste, zumeist Jugendliche und junge Erwachsene. Diese kehrten aber nach wenigen Minuten zurück und wollten weiterfeiern. Der Veranstalter war noch immer nicht einsichtig. Erst als die Polizei Zwangsmaßnahmen androhte, konnte er überzeugt werden, seine Feier endgültig zu beenden. Gegen ihn wird Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Ruhestörung erstattet. red
Polizei muss dreimal kommen um Ruhestörung zu beenden
Redaktion 03.06.2012 - 12:08 Uhr