Vor Gericht hatte der Angeklagte Glück, dass sich die Richter unter Vorsitz von Michael Eckstein hartnäckig und fürsorglich zeigten und den arbeitslosen Dogensüchtigen überreden konnten, sich spontan von einem Psychiater untersuchen zu lassen. In einem vorläufigen Gutachten im Ermittlungsverfahren war der Psychiater zu einer anderen, schwerer wiegenden, Einschätzung gekommen: Er hatte bei dem Angeklagten schwere psychische Beeinträchtigungen entdeckt und die Persönlichkeit des 37-Jährigen als so gestört eingestuft, dass dem Mann die Unterbringung in der Psychiatrie drohte. Diese Unterbringung kann, im Gegensatz zu jener im Drogen- oder Alkoholentzug, sehr, sehr lange dauern.In dem Prozess lagen dem Mann mehrere Delikte zur Last. Eine Anklage betraf im Kern mehrere Straftaten gegen seine Ex-Freundin. Darunter zwei Schläge ins Gesicht der Frau, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Des Weiteren Drohungen gegen Bekannte und eben jenen Axtwurf, den die Staatsanwaltschaft als versuchte gefährliche Körperverletzung angeklagt hatte. Der Mann warf die Axt während eines Streits in Ludwigschorgast gegen die Windschutzscheibe des Autos seiner Freundin, die sich nur eine kurze Distanz daneben befand. Eine zweite Anklage handelte von Taten, die der Mann im Zusammenhang mit seiner Rauschgiftsucht begangen hatte: Er schlug eine Bekannte und zwang sie, ihn mit ihrem Auto umherzufahren.In dem Prozess legte der 37-Jährige ein Geständnis ab, betonte dabei jedoch, er habe mit dem Axtwurf seine Ex-Freundin keinesfalls verletzen wollen. Staatsanwältin Dr. Patricia Finkenberger wertete den Axtwurf letztlich nicht mehr als versuchte gefährliche Körperverletzung, sondern als Sachbeschädigung. In seiner Urteilsbegründung machte der Gerichtsvorsitzende Eckstein am Mittwoch deutlich, dass der Angeklagte mehrfach großes Glück gehabt habe: Zum einen, dass die von der Windschutzscheibe des Autos abprallende Axt die Ex-Freundin des Mannes nicht am Kopf getroffen habe, zum anderen, dass der 37-Jährige sich doch dazu durchgerungen habe, sich beim Psychiater vorzustellen. Und, dass der Nervenarzt überhaupt Zeit gehabt habe, die Untersuchung durchzuführen.
Drogensüchtiger Neuenmarkter lässt sich im Prozess doch noch untersuchen und kommt in den Zwangsentzug Axtwurf bringt Angeklagten fast in die Psychiatrie
Manfred Scherer 20.10.2010 - 17:14 Uhr