Die Verträge über die Versorgung von Endkunden mit Strom, Wasser, Gas und Fernwärme zwischen der Stadt und den Stadtwerken Bayreuth laufen am 31. Dezember aus und müssen neu vergeben werden. Um nachvollziehbar und unangreifbar über die Bewerbungen entscheiden zu können, gründet der Stadtrat einen neuen Ausschuss. Denn eine Entscheidung des eigentlich zuständigen Bauausschusses über die Vergabe der sogenannten Konzessionen wäre rechtlich angreifbar, wie das Rechtsamt der Stadt deutlich macht. Das Problem: Einige Mitglieder des Bauauschusses sind zugleich im Aufsichtsrat der Stadtwerke aktiv. Sie würden somit über einen Auftrag für ein Unternehmen entscheiden, in das sie eingebunden sind. „Jede Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung zur Konzessionsvergabe durch diese Damen und Herren muss ausgeschlossen werden, da die Rechtsprechung bereits den bloßen Anschein einer Voreingenommenheit der Vergabeseite ausgeschlossen sehen will“, begründet das Rechtsamt.
Was ist eine Konzession?
Mit einer Konzession erhalten Unternehmen das Recht, die Versorgung einer Stadt oder Gemeinde mit Wasser, Strom, Gas oder Wärme zu übernehmen, die eigentlich in die Pflicht der Kommune fällt. Die Konzession erlaubt dem Versorger außerdem, dafür die Leitungen und das öffentliche Wegenetz der Stadt oder Gemeinde zu nutzen. Ein solcher Vertrag läuft in der Regel 20 Jahre lang. Wenn er abläuft, konkurrieren in manchen Fällen mehrere Versorger um die neue Konzession – so wie jetzt im Fall der Stadt Bayreuth.
Wie ist es in Bayreuth bisher geregelt?
Die Stadt Bayreuth ist alleinige Eignerin der Stadtwerke Holding GmbH. Dazu gehören zu jeweils 100 Prozent die Betreibergesellschaften für den Energiehandel GmbH sowie für Verkehr und Bäder. An der „Energie und Wasser GmbH“ hält die Holding 75,1 Prozent, 24,9 Prozent gehören der Bayernwerk AG. Die „Energie und Wasser GmbH“ betreibt den Windpark Lindenhardt und das Biomasseheizkraftwerk, aber auch den Spielbetrieb von Medi Bayreuth.
Was erhält die Stadt als Ausgleich für die Vergabe der Nutzungsrechte?
Die Stadt erhält vom beauftragten Versorger eine Konzessionsabgabe. Die Höhe und Zusammensetzung wird von den beiden Vertragspartnern ausgehandelt. Im Haushaltsplan der Stadt Bayreuth für das Jahr 2015 sind nach Angaben von Kerstin Dettlaff-Mayer Einnahmen aus Konzessionsabgaben für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme in Höhe von insgesamt knapp 3,8 Millionen Euro vorgesehen.
An wen kann die Stadt oder Gemeinde die Konzession vergeben?
Jedes Versorgungsunternehmen kann sich um die Konzession bewerben. Wenn sich eine Kommune entscheidet, die Rechte an einen externen Anbieter zu vergeben, kommt dies einer Privatisierung gleich: Die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser unterliegt dann einem privatrechtlichen Unternehmen. Die Alternative ist die Gründung einer eigenen Gesellschaft – wie den Stadtwerken –, die die Konzession erhalten. Sie sind rechtlich gesehen zwar eigenständig, unterliegen aber der Kontrolle der Stadt.
Gibt es Konkurrenten?
Die Stadtwerke Energie und Wasser GmbH ist für die Verträge über die Versorgung mit Strom und Gas bisher die einzige Bewerberin. Für die Belieferung der Bürger mit Wasser und Fernwärme jedoch haben auch andere Interesse an der Konzession angemeldet – wie viele, wollte die Stadt auf Nachfrage nicht mitteilen, „zum Schutz des durchzuführenden Geheimwettbewerbs“, teilte die stellvertretende Pressesprecherin Kerstin Dettlaff-Mayer auf Kurier-Nachfrage mit. Bewerber können ihr einmal abgegebenes Angebot nicht nachträglich ändern. Das heißt: Die Stadtwerke GmbH können Angebote der Konkurrenten nicht im Nachhinein unterbieten, um den Zuschlag zu bekommen.
Wie läuft die Entscheidungsfindung?
Der Stadtrat muss sowohl einen geheimen Wettbewerb sicherstellen als auch die Trennung zwischen dem kommunalen Bewerber, also der Stadtwerke GmbH, von der Verwaltung. Die Stadträte haben zu entscheiden, welcher Bewerber der bessere für die Stadt ist. Um zu garantieren, dass der Stadtrat mit seiner Entscheidung nicht den Eigenbetrieb der Stadt bevorteilt, gibt es für die Konzessionsvergabe strenge Vorlagen, die die Bundesnetzagentur und das Kartellamt in einem gemeinsamen Leitfaden zusammenfassen und die auch der Stadt Bayreuth für den neuen Ausschuss vorliegen. Den Weg zur Entscheidungsfindung muss der Ausschuss zudem protokollieren.
Wer soll dem neuen Ausschuss angehören?
Aus den Fraktionen sollen insgesamt 16 ehrenamtliche Stadträte den Ausschuss bilden. Maßgabe: Die Mandatsträger dürfen weder Mitglied in einem der Aufsichtsräte der Holding oder der Stadtwerke-Gesellschaft für Energie und Wasser sein oder bei einem der genannten Betriebe angestellt sein. Die Zusammensetzung des neuen Ausschusses soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.Oktober beschließen, als Vorsitzende ist die Dritte Bürgermeisterin Beate Kuhn vorgesehen.
Wer ist Mitglied in einem der Aufsichtsräte der Stadtwerke und zugleich im Bauausschuss?
Stefan Specht und Thomas Ebersberger (beide CSU), Christa Müller-Feuerstein und Halil Tasdelen (beide SPD), Ernst-Rüdiger Kettel (BG) und Sabine Steininger (GU). Sie können somit nicht in den neuen Ausschuss gewählt werden.