Ehemaliger Taxifahrer fordert von früherem Arbeitgeber ordentliche Abfindung

Horst Wunner

BAYREUTH/KULMBACH. Die Fronten waren seit einiger Zeit verhärtet, die Kündigung brachte nun alles ins Rollen. Ein Taxifahrer aus Kulmbach klagte vor dem Arbeitsgericht Bayreuth gegen einen Taxiunternehmer aus der Bierstadt auf eine ordentliche Abfindung.

 
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 Foto: red

Nach knapp zehnjähriger Zugehörigkeit stehe ihm, argumentierte der geschasste Taxifahrer, noch entgangenes Urlaubsentgelt und Entlohnung für weitere geleistete Dienste aus dem Arbeitsverhältnis zu.

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Summe ist legitim

„Ich bin mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden“, sagte der Fahrer, der für seinen ehemaligen Chef auch Telefondienste erledigt hatte. Die von dem Beklagten angebotene Summe von 2000 Euro halte er jedoch für viel zu niedrig. 5000 Euro wären das Mindeste, dazu kämen aber noch weitere Ansprüche, machte der Kläger geltend.

Richter Bernd Putschky baute aufgrund dieses Tatbestandes eine Brücke zur gütlichen Einigung. „Wie wäre es, wenn sich beide Parteien auf 3500 Euro verständigen könnten“, fragte er. Dazu gab es weder von Rechtsanwalt Uwe Scheder, der den Taxiunternehmer vertritt, noch vom Kläger selbst, der ohne Rechtsbeistand auftrat, grünes Licht. Scheder: „Mehr als 2000 Euro lehnen wir strikt ab, die Summe ist angebracht und entspricht dem bisher ausgeübten Arbeitsverhältnis.“

Großes Manko

Da aber sah Putschky das große Manko. „Nach den Aussagen beider Parteien hat kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgelegen, nichts ist fest fixiert gewesen“, betonte er. Sämtliche Vereinbarungen zu der Beschäftigung seien mündlich getroffen worden. Man diskutierte daher lange über die tatsächlich ausgeübten Arbeitszeiten, die durch längere Urlaube unterbrochen waren, über den Verdienst, inwieweit ein reguläres oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorlag und wie die Telefondienste zuzuordnen sind.

Nachdem die gegenteiligen Meinungen aufeinanderprallten und Richter Putschky keine Annäherung sah – „das ist alles ziemlich diffus“ –, setzte er einen neuen Termin für eine weitere Verhandlung an, bei der mehr Licht in die Angelegenheit gebracht werden soll. Eine Klärung über das tatsächliche Geschehen mit Zeugen sei notwendig. Dem Kläger riet der Arbeitsrichter, sich einen Anwalt zu nehmen.

Symbolbild: pa