Parforceritt durchs Strafgesetzbuch Fünf Jahre und drei Monate Haft für Geiselnehmer

BAYREUTH. Eine Mischung aus Lügen, Betrug und Gewalt hat einen 46-jährigen Mann aus Hof jetzt eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten eingebracht.

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Der am schwersten wiegende Anklagepunkt: die Geiselnahme seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die er im Januar 2010 in seine Gewalt gebracht und bedroht hat, wie die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Bayreuth ergeben hat.

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Aufgebrachte Staatsanwältin

Am letzten Verhandlungstag am Freitag ließ sich der Mann „dann doch noch zu einem Geständnis bewegen“, sagte die Staatsanwältin Dr. Patricia Finkenberger, die der Mann allerdings gleich am Morgen gewaltig auf die Palme brachte: „Um kurz nach 9 Uhr rücken Sie endlich mit einem Geständnis raus und um 10.32 Uhr erzählen Sie mir hier die Geschichte vom Pferd“, rügte Finkenberger, um gleich anschließend eine Prozesspause zu beantragen, „damit ich mich wieder beruhigen kann“.

Es war das Zusammenspiel vieler Komplexe, das die Staatsanwältin auch in ihrem Plädoyer anschnitt, was den Angeklagten aus ihrer Sicht so gefährlich für seine Umwelt macht – wenn er nicht in der Haft etwas dagegen unternimmt: „Lügen und Gewalt sind selten gemeinsam bei einem Angeklagten anzutreffen“, sagte sie. Beim Angeklagten, der seiner Umwelt unverfroren Lügengeschichten aufgetischt habe und schlussendlich auch vor der verbalen und tätlichen Gewalt seiner ehemaligen Lebensgefährtin gegenüber nicht zurückgeschreckt habe, gelte das Gegenteil: „Wenn er mit Lügen nicht weiterkommt, wird er gewalttätig.“

„Parforceritt durchs Strafgesetzbuch“

Für den „Parforceritt durchs Strafgesetzbuch“ mit Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Geiselnahme forderte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten Haft, regte sogar den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Der Verteidiger des Angeklagten, der ebenso wie Finkenberger einen minderschweren Fall der Geiselnahme als erwiesen ansah, forderte viereinhalb Jahre Haft als Obergrenze.

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