Bayreuth - In den Bayreuther Fußgängerzonen ist der Lieferverkehr montags bis samstags im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von 17.30 Uhr bis 11 Uhr (anstatt 10.30 Uhr) möglich. Diese Ausnahmeregelung, die zunächst bis zum 31. Mai befristet ist, wird nun um einen weiteren Monat, vorerst bis zum 30. Juni, verlängert. An Sonn- und Feiertagen sind die Fußgängerzonen grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Bayreuth.