Entscheidungen im Minutentakt Arbeitsgericht entscheidet jährlich über 3000 Fälle

BAYREUTH. Wenn am morgigen Sonntag, dem 1. Mai, der Tag der Arbeit gefeiert wird, dann gerät leicht in Vergessenheit, dass während des ganzen Jahres um Arbeit auch gestritten wird. Nach den Worten von Direktor Friedrich Schütz schließt das Arbeitsgericht Bayreuth pro Jahr mehr als 3000 Verfahren ab.

Der Beruf ist für manchen Berufung, Arbeit ist aber auch Existenzgrundlage. Am Arbeitsgericht an der Ludwig-Thoma-Straße arbeiten fünf Richter, von denen einer die Hälfte seiner Dienstzeit in Bamberg arbeitet. Sie entscheiden im Minutentakt. Tür auf, Tür zu, geht es an den Verhandlungstagen zur. Während vorne vor dem Richtertisch verhandelt wird, sitzen hinten im Saal schon die nächsten Streitparteien und warten, darauf, dass sie an der Reihe. Nicht selten verhandeln die Rechtsanwälte der Kontrahenten und suchen gütliche Lösungen. Häufig wird vor dem Saal verhandelt, stecken Anwälte und Mandanten die Köpfe zusammen.

Nach der Werbung weiterlesen

Einfache Sachverhalte

„Für eine Güteverhandlung, das ist der erste Termin, planen wir zehn Minuten ein“, erklärt Gerichtsdirektor Schütz. In der Regel genüge das, um die Positionen der Parteien auszuloten und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dann werden noch keine Anträge gestellt oder Beweise erhoben. Etwas mehr Zeit gibt es für den zweiten Streittermin: „Er dauert durchschnittlich rund 30 Minuten“, so Schütz. Vorausgesetzt, es geht um einfache klare Sachverhalte. 700 bis 750 Verfahren wickelt ein Richter pro Jahr ab. Das entspricht etwa 60 Fällen pro Monat. „Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s auch dem Gericht gut“, sagt Schütz. Und so ist die Anzahl der Verfahren abhängig von der Konjunkturlage. In schlechten Zeiten wehren sich Mitarbeiter häufiger gegen Kündigungen. In guten Zeiten finden Gekündigte leichter eine neue Stelle.

Nach der Studie eines Unternehmensberaters vor fünf Jahren lag die Auslastung des Arbeitsgerichts bei 127 Prozent, gegenwärtig hat sie sich bei 114 Prozent eingependelt. „Eine vernünftige Auslastung“, so Schütz. Dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisberges. Nach Schätzungen wehren sich nur 15 Prozent der Gekündigten mit einer Klage gegen den blauen Brief von ihrem Boss. Kündigungsschutzklagen machen rund 40 Prozent aller Verfahren aus. Sie lassen auch auf die wirtschaftliche Entwicklung schließen.

Minimalstandards

In der Zukunft werden sich die Konfliktthemen für die Richter kaum ändern. Impulse erwartet Schütz allerdings von der Gesetzgebung der Europäischen Union: „Die großen Überraschungen kommen aus Luxemburg oder Brüssel“, erwartet Schütz und denkt dabei an Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote. Dass die neue Freizügigkeit, die mit dem 1. Mai den deutschen Arbeitsmarkt für Osteuropäer öffnet, auch dem Arbeitsgericht neue Aufgaben beschert, glaubt der Direktor nicht: „Deutsches Recht gilt dann auch für die Arbeitskräfte aus Osteuropa, Minimalstandards können nicht abbedungen werden“.