Die bayerischen Kommunen dürfen mit bürokratischen Erleichterungen bei Investitionen in ihre Krankenhäuser rechnen und sollen bei notwendigen Schließungen oder Teilschließungen von Kliniken bereits ausbezahlte Fördergelder in größerem Umfang behalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, der nun im Landtag vorberaten wurde. Konkret sollen die Krankenhausträger künftig schon mit den Maßnahmen beginnen dürfen, wenn die staatliche Förderung in Aussicht gestellt, aber noch nicht förmlich erteilt wurde. Damit sollen Investitionsvorhaben zur Sicherstellung der Patientenversorgung schneller verwirklicht werden.
Bayerns Kliniken Entlastung oder bloß Kosmetik?
Jürgen Umlauft 04.02.2025 - 17:46 Uhr