Bayern Landtag kritisiert Klima-Kleber

Jürgen Umlauft
Protest in München Foto: dpa/Lennart Preiss

„Der Zweck heiligt nicht alle Mittel“, meint Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Er ist nicht der einzige Kritiker.

 
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Die Art der Protestaktionen von Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ in den vergangenen Wochen ist im Landtag auf parteiübergreifende Ablehnung gestoßen. Bei einem Bericht zu den jüngsten Vorkommnissen vor allem mit Straßenblockaden in und um München erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Innenausschuss, die gewaltsame Durchsetzung eigener Vorstellungen sei „nicht vom Grundgesetz gedeckt“. Auch er sei der Meinung, dass es beim Klimaschutz „mehr Tempo“ brauche. „Aber der Zweck heiligt nicht die Mittel“, betonte Herrmann mit Blick auf die Protestaktionen, die er als rechtswidrig und in Teilen allgemeingefährlich einstufte. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze bezeichnete das Vorgehen der Protestierer als „falsch“. „Ich glaube nicht, dass diese Aktionen für mehr gesellschaftliche Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen führen“, sagte sie.

Nach Angaben Herrmanns haben Aktivisten der „Letzten Generation“ in Bayern seit Ende Oktober 20 Straßenblockaden durch Festkleben auf der Fahrbahn oder das Besteigen von Schilderbrücken an Autobahnen durchgeführt. Dies habe jeweils zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und stundenlangen Staus geführt, Menschen in Gefahr gebracht und den Einsatz von Rettungskräften potenziell behindert. Bei einer Protestaktion in der Münchner BMW-Welt sei zudem ein Sachschaden von rund 50 000 Euro entstanden. „Das hat mit friedlichen und demokratischen Aktionen nichts zu tun“, sagte Herrmann. Beim Einsatz für den Klimaschutz dürfe nicht gegen Strafgesetze verstoßen werden. Deshalb werde der Staat auch weiterhin nicht tatenlos zusehen. Er kündigte eine konsequente Strafverfolgung und Maßnahmen zur präventiven Strafvereitelung an.

In diesem Zusammenhang teilte Herrmann mit, dass in Bayern bislang 68 Aktivisten aufgegriffen worden seien. 40 davon seien wegen der Ankündigung weiterer Blockadeaktionen vorübergehend in Gewahrsam genommen worden, 30 davon länger als eine Woche. Die Gewahrsamnahme sei in jedem Fall unverzüglich von einem Richter bestätigt worden. Die Aktivisten hätten trotz des Rechtsbeistands durch Anwälte auf Rechtsmittel gegen ihre Präventivhaft verzichtet. Schulze nannte die Dauer des Präventivgewahrsams von bis zu 30 Tagen in diesen Fällen aber für „unverhältnismäßig“. Ähnlich äußerten sich Abgeordnete von SPD und FDP.

Herrmann betonte dazu, ein 30-tägiger Gewahrsam „sollte die absolute Ausnahme bleiben“. Wer allerdings trotz einer Verurteilung öffentlich das Begehen weiterer Straftaten ankündige, müsse mit einem längeren Gewahrsam rechnen. Die letzte Entscheidung über die Dauer treffe aber ein Richter. So habe die Polizei nach den Blockaden am Montag in München für vier Personen einen Gewahrsam für fünf Tage beantragt, der zuständige Richter habe die Dauer aber in zwei Fällen von sich aus für 30 Tage angeordnet. Bei den Betroffenen handelt es sich laut Herrmann um „unbelehrbare Wiederholungstäter“.

Ein Mitarbeiter Herrmanns berichtete dem Ausschuss, dass die Polizei inzwischen eigene Teams zusammengestellt habe, die festgeklebte Aktivisten wieder von den Fahrbahnen ablöse. „Das ist gar nicht so einfach, da braucht man Spezialisten“, erklärte er. Je nach Art des Klebers dauere das Ablösen bis zu zwei Stunden pro Person. Dabei entstehende Kosten werde die Polizei den Aktivisten in Rechnung stellen. Laut Herrmann stammt die Mehrheit der in Bayern tätigen Aktivisten aus anderen Bundesländern oder dem Ausland. Nur ein Drittel der Betroffenen sei in Bayern gemeldet. Eine Beobachtung der „Letzten Generation“ durch den Verfassungsschutz erfolge

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