Die so genannte „Armutsgefährdungsquote“ ging für Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende und Frauen zurück. Die Ausnahme: Familien mit drei und mehr Kindern sowie die über 65-Jährigen. Offiziell „armutsgefährdet“ ist, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat.