Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Landtag im September 2013 als Sekretärin in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt.
Im Fall Nadler hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt die Berufung zugelassen, „weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist“. Der „Nordbayerische Kurier“ verlangt Auskunft über das Gehalt der Ehefrau des früheren Bayreuther CSU-Landtagsabgeordneten Walter Nadler für die Zeit nach dem Jahr 2000.
Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Landtag im September 2013 als Sekretärin in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt.
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Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht hatte der Kurier gewonnen. Das Gericht verpflichtete das Landtagsamt im April vergangenen Jahres dazu, dem Kurier Auskunft zu geben über das Gehalt von Nadlers Ehefrau.
Doch Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) wollte die gerichtliche Niederlage nicht hinnehmen. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung zugelassen.
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