Seit März laufe gegen den Marokkaner, der in Bayreuth in der Al Taqwa-Moschee predigt und mit einer Deutschen verheiratet ist, ein Ausweisungsverfahren. Als sogenannter “Gefährder” solle er nach dem Willen der Verfassungsschützer das Land rasch verlassen. Er sei eine “Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung”. Doch einen ersten Antrag im Eilverfahren habe das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt, schreibt die SZ.