Die Stadt Hollfeld weist darauf hin, dass die Vorfahrtsregelung sich in diesem Bereich geändert hat.Ab Öffnung ist die Staatsstraße vorfahrtsberechtigt gegenüber der B 22. Am Steinweg gilt ab diesem Zeitpunkt auch die Einbahnstraßenregelung. Der Steinweg ist von der Einmündung zur B 21 bis zum Abzweig bei der Stadtapotheke nur noch von der B 22 kommend in eine Richtung zu befahren. Der Gegenverkehr wird über die Abfahrt beim Uhrenfachgeschäft Bächmann zur B 22 geleitet.
Neue Verkehrsregelung nach Langzeitbaustelle Hollfelder Ortsdurchfahrt ab Mittwoch geöffnet
Redaktion 12.11.2013 - 11:20 Uhr