Baugenossenschaft Kulmbach Aures und Petzoldt legen Streit bei

Inge Aures und Udo Petzoldt werden sich in der Kulmbacher Baugenossenschaft wohl kaum noch begegnen. Foto: Archiv

Man habe sich außergerichtlich geeinigt, heißt es von Aures Rechtsanwalt auf Nachfrage. Der Deal: Man geht sich künftig lieber aus dem Weg.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Der Rechtsstreit zwischen Inge Aures und der Kulmbacher Baugenossenschaft ist gütlich beigelegt worden. Inge Aures und der Geschäftsführer der Baugenossenschaft, Udo Petzoldt, haben sich außergerichtlich geeinigt, hat Aures’ Rechtsanwalt Frank Stübinger jetzt mitgeteilt.

Die beiden erbitterten Kontrahenten werden sich künftig aus dem Weg gehen: „Frau Aures hat sich aus der Baugenossenschaft Kulmbach und Umgebung eG zurückgezogen und ihr Aufsichtsratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Udo Petzoldt ist aus der Arbeiterwohlfahrt ausgetreten und als Beisitzer beziehungsweise Mitglied des Kreisvorstandes der AWO mit sofortiger Wirkung zurückgetreten“, schreibt Stübinger. Petzoldt gilt in dem Streit um die AWO, der (wie berichtet) nun schon seit Monaten auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt, als einer der größten Gegner der Kulmbacher SPD-Landtagsabgeordneten.

Inge Aures habe die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth wegen der in diesem Verfahren von ihr angefochtenen Beschlüsse der außerordentlichen Vertreterversammlung der Baugenossenschaft Kulmbach und Umgebung eG und dessen Aufsichtsrat zurückgenommen und die Wirksamkeit der Wahl somit anerkannt.

Aures hatte in dem Verfahren argumentiert, ihre Abwahl als Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Neuwahl von Gerhard Götz als neuem Vorsitzenden des Gremiums, das außerdem vergrößert worden war, seien nicht satzungsgemäß erfolgt. Dem war das Landgericht in Bayreuth nicht gefolgt. Aures wollte in die nächste Instanz gehen.

Doch die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Bamberg wird nun nicht mehr stattfinden. Das gilt auch für ein weiteres Verfahren, das Udo Petzold geführt hatte. Er habe laut Anwalt Stübinger zwischenzeitlich die Berufung vor dem Landgericht Bayreuth wegen des erstinstanzlichen Urteils vor dem Amtsgericht Kulmbach wegen geforderter Unterlassung von Äußerungen ebenfalls zurückgenommen.

Die Konfliktbereiche sämtlicher Parteien seien damit „einer Erledigung zugeführt“, teilt Aures’ Anwalt mit. Dem Vernehmen nach haben sich die beiden Parteien auch geeinigt, zu dem Thema keine weiteren Angaben über diese nun veröffentlichte Mitteilung hinaus zu machen. mbu

Autor

Bilder